Die neue Arbeitswelt kommt mit vielen Änderungen einher und stellt alte Gewohnheiten und Richtlinien auf den Kopf. Immer mehr Unternehmen setzen auf Vertrauensarbeitszeit, die Tage der Stechuhr sind gezählt.
Das Handelsblatt berichtet nun von einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Angestoßen wurde das Thema durch eine Verhandlung eines Falles aus Nordrhein-Westfalen. Der Betriebsrat einer Pflegeeinrichtung wollte eine elektronische Zeiterfassung durchsetzen, damit Überstunden korrekt erfasst und vergütet werden. Im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen.
Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes ist noch in Arbeit. Die Bundesregierung arbeitet daran, die EuGH-Vorgaben von 2019 zur Arbeitszeiterfassung in deutsches Recht umzusetzen, so die Tagesschau.
New Work wird also in Zukunft ohne Vertrauensarbeitszeit auskommen müssen - stempeln ist wieder angesagt: “Künftig werden wir alle dokumentieren müssen, wann wir anfangen zu arbeiten, wann wir Pausen einlegen, wann wir die Arbeit wiederaufnehmen und um wie viel Uhr wir Feierabend machen” (Arbeitsrechtsanwalt Michael Fuhlrott in bei t-online).
Gerade wenn Arbeitgeber flexible Arbeitsmodelle anbieten, kann das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf mobiles Arbeiten haben. Arbeitszeiten lassen sich im Homeoffice schlechter kontrollieren. Unternehmen brauchen elektronische Systeme, welche die Arbeitszeiterfassung vereinfachen und den Zugriff von überall aus ermöglichen.
Die Frage nach der Arbeitszeiterfassung und die einhergehenden Vor- und Nachteile werden schon länger diskutiert. Laut einer Umfrage von Bitkom würde zwar die Mehrheit von 53% der Arbeitnehmer:innen die Vertrauensarbeitszeit bevorzugen, aber immerhin 41% sind gegen sie. Umstritten ist vor allem der Grund für die Vertrauensarbeitszeit: Ist das Modell ein echter Mehrwert oder am Ende doch nur unbezahlte Überstunden? Mehrere Umfragen und Studien haben mittlerweile bestätigt: Vor allem im Homeoffice arbeiten viele Arbeitnehmer:innen eher mehr, ohne die Überstunden am Ende aufzuschreiben.
Bei dem Urteil zur Arbeitszeiterfassung bleibt Arbeitgebern in Zukunft weniger Spielraum. Die neuen Arbeitszeitmodelle können aber trotz allem ein Höchstmaß an Freiheit bieten, auch wenn die Arbeitszeit erfasst werden muss. Arbeitgeber können in Abstimmung mit den Mitarbeitenden die Arbeitszeit flexibler gestalten:
Alle wollen sie: die flexible, neue Arbeitswelt. Unternehmen, die jetzt alte Strukturen überdenken und New Work vorantreiben, beispielsweise mit flexibleren Arbeitsmodellen, verschaffen sich einen echten Vorteil im Recruiting. New Work und Arbeitszeiterfassung schließen sich gegenseitig nicht aus - im Gegenteil. Solange Arbeitgeber auf die Wünsche und Bedürfnisse der Arbeitnehmer:innen eingehen und gemeinsam flexible Arbeitsmodelle gestalten, steht der neuen Arbeitswelt nichts mehr im Weg. Die Arbeitszeiterfassung muss nicht als Zeichen von Leistungskontrolle und fehlendem Vertrauen gewertet werden. Vielmehr bietet es Arbeitnehmer:innen mehr Transparenz im Hinblick auf die Überstunden und fairen Arbeitszeiten.